Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fritz Heiermann GmbH
(Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
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Grundsätzliches
Unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Leistungen, Rechnungen und Gutschriften liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Bedingungen abweichenden Inhalts sind für uns nur im Falle unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt insbesondere für gedruckte oder im Internet veröffentlichte Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer und rechtserhebliche Erklärungen unserer Vertreter. Wir liefern ausschließlich an gewerbliche Abnehmer und solche, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden.
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Angebote, Preise, Bestellungen und Zahlungen
- Unsere Angebote sind freibleibend. Liefermöglichkeit bleibt vorbehalten
- Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk / Lager, ausschließlich der Verpackung. Die Zurücknahme oder Vergütung von Verpackungsmaterial ist, soweit nicht anders vereinbart, ausgeschlossen.
- Eine bei uns eingegangene Bestellung gilt erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen.
- Die Berechnung unserer Lieferungen und Leistungen erfolgt zu den am Tage der erfolgten Leistung gültigen Preisen. Das Zahlungsziel unserer Rechnung ist dreißig Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungen innerhalb zehn Tagen ab Datum unserer Rechnungen berechtigen zum Abzug von zwei Prozent Skonto vom Rechnungsendbetrag, sofern dieser € 75,00 übersteigt. Rechnungen für reine Dienstleistungen sind ohne Abzug, sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Zahlungen sind direkt an unseren Firmensitz zu leisten. Zahlungen an unsere Vertreter oder sonstige Personen sind nur durch Vorlage unserer rechtsverbindlichen Einwilligung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, doch dürfen uns daraus keine Spesen oder andere Abzüge entstehen. Für den Fall des Zahlungsverzugs berechnen wir Zinsen in Höhe von mindestens fünf Prozent über dem zum Stichtag gültigen Diskontsatz der Landesbank und die Kosten für Mahnung. Ablehnung von Lieferungen an gemahnte Abnehmer behalten wir uns vor, auch für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers.
- Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenforderungen oder die Auf- und Verrechnung solcher ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderungen durch schriftliche Bestätigung anerkannt haben.
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Lieferung und Annahme
- Um Einhaltung gewünschter Liefer- und Leistungstermine sind wir stets bemüht. Überschreiten wir den von uns bestätigten Liefer- oder Leistungstermin, werden wir den Besteller unverzüglich unter Bekanntgabe der Gründe darüber informieren und eine Nachfrist in Aussicht stellen. Ein Rücktritt des Bestellers kann nur dann erfolgen, wenn nicht individuell für den Besteller angefertigte Teile Gegenstand der Bestellung sind. Zu Teillieferungen sind wir stets berechtigt.
- Die Auswahl der Versandart für unsere Lieferungen nehmen wir unter Schnelligkeits-, Günstigkeits- und Sicherheitskriterien vor. Gibt der Besteller einen Versandweg vor, ist diese Vorgabe nur dann für uns bindend, wenn wir die Versandwegvorgabe schriftlich bestätigt haben. Warentransporte in unserem Auftrag sind grundsätzlich versichert. Generell gilt, dass die Gefahr mit der Übernahme der Lieferung durch den Transporteur von uns auf den Besteller übergeht.
- In Fällen höherer Gewalt – auch bei deren Einwirkung auf unser Personal, unsere Zulieferer oder von uns beauftragte Frachtführer – sind wir von jeder Verpflichtung befreit und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- In Fällen verweigerter Annahme unserer ordnungsgemäß und beanstandungsfrei erfolgten Lieferungen oder sonstigen Leistungen steht uns Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und das Recht zum anderweitigen Verkauf ohne Nachfristsetzung zu.
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Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an einer von uns ausgeführten Lieferung und/oder Leistung geht erst mit vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags, einschließlich aller Nebenkosten, Zinsen, Mahngebühren auf den Abnehmer über. Bis dahin hat der Abnehmer gegen Feuer, Wasser, sonstige Schäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und uns unverzüglich von einer Pfändung oder Beschlagnahme des Gegenstands in Kenntnis zu setzen. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unseres Eigentums ist nicht zulässig.
- Bei Verbindung und Vermischung unserer Lieferungen mit anderen Sachen durch Verarbeitung räumt uns der Abnehmer Miteigentum ein. Bei Entstehung einer neuen Sache durch Verarbeitung unserer Vorbehaltsware vereinbart der Abnehmer mit uns ein Verwahrungsverhältnis.
- Der Abnehmer verpflichtet sich, auf unser Verlangen jederzeit über Verwahrung, Verarbeitung und Weiterverkauf von Vorbehaltsware erschöpfend Auskunft zu erteilen.
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Gewährleistung
- Unsere Produkte und Leistungen entsprechen dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistung. Beanstandete Ware ist unter Nennung der Gründe an uns zurückzusenden. Bei Beanstandung von Gewicht und Menge ist eine Bescheinigung des Frachtführers, aus welcher das Gebindevolumen und das Gewicht hervorgehen, vorzulegen.
- Berechtigte Mängel unserer Lieferungen oder sonstigen Leistungen verpflichten uns im Rahmen einer angemessenen Frist unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, insbesondere der auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung zur Ersatzlieferung, kostenlosen Instandsetzung oder wiederholten Leistung. Nach unserer Wahl können wir die Ersatzlieferung, Ersatzleistung oder Instandsetzung durch Rückvergütung oder durch Verzicht auf noch nicht bezahlten Rechnungsbetrag ersetzen. Mängel sind uns innerhalb von zwei Wochen nach Auslieferung bzw. Datum der von uns erbrachten Leistung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe von Mängeln nicht innerhalb zwei Monaten ab Datum der erbrachten Leistung, erlischt jeder Anspruch auf Gewährleistung.
- Im Fall der Veränderung oder unsachgemäßen Behandlung oder Verwendung des Liefergegenstands sowie für Verschleiß und natürliche Abnutzung trifft uns keine Haftung. Gleiches gilt, wenn unsere Erzeugnisse in ungeeignete Verbindung mit den Betriebsverhältnissen des Abnehmers gebracht oder übermäßig und/oder regelwidrig benutzt werden.
- Handelsübliche und / oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Größe, Gewicht, Farbe oder Ausrüstung sind kein Beanstandungsgrund.
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Montage oder ähnliche Leistungen
Unsere Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß für die von uns zugesagten technischen Leistungen, Beratungen und Besichtigungen, die durch in unserem Auftrag handelnde Personen außerhalb unserer Betriebsstätten ausgeführt werden.
- Die Inanspruchnahme solcher Leistungen setzt die ausdrückliche Zusage oder Anordnung der Geschäftsleitung des Auftraggebers voraus.
- Begründete Überschreitung unserer Kostenvoranschläge von nicht mehr als 15 %, sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, verpflichtet uns nicht zu Rückfragen sondern berechtigt uns zur verbindlichen Auftragsausführung und Berechnung.
- Das von uns zur Auftragsausführung beauftragte Personal ist gehalten, nach erfolgter Meldung an der Betriebsstätte des Auftraggebers eine Stunde zu warten, sich alsdann aber zu entfernen, wenn der Auftragsausführung ein vom Auftraggeber zu vertretendes Hindernis entgegensteht. Eine als kostenfrei vereinbarte Anreise haben wir nicht zu wiederholen.
- Unsere Verpflichtungen beziehen sich auf den Zustand und die Funktion unserer Erzeugnisse, setzen einwandfreie Beschaffenheit sowie technisch sinnvolle Einordnung der Betriebsmittel und die Mitwirkung des Personals des Auftraggebers in Bezug auf unsere Erzeugnisse voraus und sind auf fachmännisch gehandhabte Ausführung, nicht jedoch auf einen bestimmten Erfolg gerichtet. Der Auftraggeber hat für den erforderlichen Strom und die betreffenden Maschinen termingerecht montagebereit zu halten. Sofern es sich um Muldenmangeln und Bügelaggregate handelt, hat der Auftraggeber diese für die Dauer der Montage und bei Bedarf zu seinen Lasten zu beheizen.
- Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unterstützen unsere Fachkräfte den Auftraggeber bei Vorbereitungs- und Nebenarbeiten, wie etwa bei Durchrichtung der Maschine, Entfernung des alten Bezugs, Säuberung von Abzugsleitungen, jedoch ohne Übernahme einer diesbezüglichen Verpflichtung oder irgendwelcher Haftung. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.
- Soweit nicht Pauschalvereinbarungen oder Wartungsverträge vorliegen, bestimmt sich die uns zustehende Vergütung für Leistungen außerhalb unserer Betriebsstätten, wie Beratung, Besichtigung, Montage und dergleichen nach unseren allgemeinen Kostensätzen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist D-42279 Wuppertal
Gerichtsstand für unsere und gegen uns gerichtete Ansprüche ist
D-42103 Wuppertal.Stand : 10.02.2009
FRITZ HEIERMANN GMBH
Wäschereibedarf und ServiceGabelsbergerstraße 16
D-42279 WuppertalTel. +49-(0)202-640077
Fax +49-(0)202-649128info@fritz-heiermann.de
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